Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbands-Volkshochschule Landau
1. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldung kann telefonisch, per Telefax, per E-mail oder durch persönliches Erscheinen in der Geschäftsstelle erfolgen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig und per Lastschriftverfahren eingezogen. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung der vhs-Geschäftsstelle.
3. Rücktritt vom Vertrag
- Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
- wenn der/die von der vhs verpflichtete DozentIn aus Gründen, die nicht in der
Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
- Der/die TeilnehmerIn kann bis zum Tag vor dem 2. Unterrichtstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5.-- einbehalten.
- Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Tagen stattfinden, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von dem Hörer/der Hörerin eine Ersatzperson gestellt wird.
- Eine anteilige Rückerstattung von Kursgebühren wird nur dann gewährt, wenn weniger als ein Drittel der Kurses besucht wurde und der Abbruch aus triftigem Grund erfolgt.
- Nimmt ein/e TeilnehmerIn unentschuldigt nicht an einer Veranstaltung teil, ist die volle Kursgebühr fällig.
4. Prüfungen, Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden (Bearbeitungsgebühr: € 3.--)
5. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
6. Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der/die DozentIn ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
8. Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.